Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Voraussetzung für alle abgeschlossenen Verträge zwischen GRG Media und seinem Auftraggeber sind die aufgeführten AGB’s . Sollte der AG nicht unverzüglich innerhalb (spätestens 3 Werktagen) widersprichen, gelten die Geschäftsbedingungen als akzeptiert und rechtskräftig. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Sollte es zu späteren Änderungsaufträge, oder per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatzverträgen kommen, bleiben die nachfolgenden AGB´s ebenfalls gültig und rechtskräftig.


1.0 Angebot und Abwicklung


1.1 bevor es zum kostenpflichtigen Auftrag kommt, wird dem Auftraggeber generell durch GRG Media ein Angebot in schriftlicher oder mündlicher Form unterbreitet, dieses muss durch den Auftraggeber freigegeben werden und ist erst dann rechtskräftig gültig. Aufträge mit einem Nettowert bis zu max. 400,- Euro, ebenso wie Aufträge aus laufender Projekten bedürfen keine Unterbereitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung. Hier reicht die mündliche Absprache oder Mitteilung per e-Mail des Auftraggeber.


1.2 Der Auftraggeber erhält von GRG Media die ausgearbeitete Ausführung zur Korrektur. Diese überprüft der Auftraggeber und legt GRG Media vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor, bzw. erklärt schriftlich die endgültige Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf.


1.3 GRG Media darf, wenn nötig, die Arbeiten an einen Dritten übertragen oder diese selbst ausführen.

 

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung


2.1 Damit Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden, bestätigt und versichert der Auftraggeber, dass die von ihm zur Verfügung stellten Bilder, Daten, Vorlagen, Texte, Dateien usw. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggeber stehen und somit frei von Rechten Dritter sind.


Eine Prüfung von Seiten der GRG Media erfolgt nicht. Sollten Bilder, Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber GRG Media für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.


2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, immer Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle nochmalige Übersendung sicher zu stellen. Sollte es bei Übertragung, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Bilder, Daten, Unterlagen etc. kommen, kann GRG Media hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Für die Übermittlung der Daten trägt allein der Auftraggeber die volle Verantwortung.


2.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, trotzdem die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Die Verantwortung für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber.


2.4 Sollten bei den Datenträgern irgendwelche Mängel, Beschädigungen oder ähnliches vorliegen, kann GRG Media nicht in Haftung genommen werden, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


2.5 Ebenfall ist die Haftung von GRG Media ausgeschlossen, bei Fehlern die an Datenträgern, Dateien und Daten, beim Datenimport auf das System des Auftraggeber entstehen können.


2.6 Im Falle eines Datenverlustes bei GRG Media, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals schnellstmöglich und unentgeltlich GRG Media zur Verfügung zu stellen.


2.7 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.


2.8 Mit Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und sonstiger Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber überträgt GRG Media dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit, in dem Umfang, wie es im jeweiligen Auftrag vereinbart wurde. (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt GRG Media die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.


2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von GRG Media.


2.10 Vorschläge des Auftraggeber oder seine sonstige Mitarbeit brauchen kein Mit-Urheberrecht.


2.11 GRG Media hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.


2.12 GRG Media ist jederzeit berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung, Entwürfe und Vervielfältigungen zu verwenden, auch wenn GRG Media das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat.


2.13 Sobald das Projekt, bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist, sind alle Lieferverpflichtungen bzw. Übersendungsplichten erfüllt.


2.14 Lieferfristen können nur dann verbindlich gehalten werden, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß und termingerecht erfüllt hat.


 


3.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO


3.1 GRG Media genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind Reklamationen ausgeschlossen. GRG Media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


3.2 Sollte es zu Verzögerungen der Durchführung des Auftrags/Projektes kommen, aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann GRG Media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.


3.3 Bei Monatspaketen fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Voraus, am Anfang des Vertragsjahres bei jährlicher Zahlweise, oder am Anfang der Monats bei monatlicher Zahlweise an.


3.4 Für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen, werden Seitens GRG Media keinerlei Garantien gewährleistet. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.


 


4.0 Vergütung/Rechnung


4.1 Die vereinbarten Preise sind immer Nettopreise, hinzu kommt die jeweils geltende Mehrwertsteuer. Sollten Zölle, Lizenzgebühren, oder auch nachträglich entstehende Abgaben etc. entstehen, werden diese dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.


4.2 Die Vergütung ist sofort, ohne Abzug zahlbar/fällig, spätestens jedoch am 10. Tage nach Rechnungsstellung bzw. Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc.


4.3 Bei Projekten, die einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, bzw. einen größeren Umfang mit sich bringen und evtl. eine hohe finanzielle Vorleistung für GRG Media bedeutet, ist GRG Media berechtigt, Vorkasse- und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls sofort, ohne Abzug fällig werden.


4.4 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von GRG Media vorgelegt werden, kostenpflichtig.


4.5 Sollten die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist GRG Media berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. ggf. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten Rechnung zu verlangen.


4.6 Bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggeber, behält sich GRG Media das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.


4.7 Mitwirken des Auftraggeber oder eine sonstige Mitarbeit hat keinerlei Einfluss auf die Höhe der Rechnung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, sollte dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart worden sein.


4.8 Sollte es zum Zahlungsverzug Seitens des Auftraggeber kommen, ist es GRG Media gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Es bleibt GRG Media vorbehalten, einen evtl. entstandenen höheren Schaden geltend zu machen.


4.9 Kommt es zur Verzögerung der Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten.


4.10 Evtl. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zustande kommen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


4.11 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, wird GRG Media von dem Auftraggeber bevollmächtigt, evtl. notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, insofern diese zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere evtl. anfallende Kosten zu übernehmen.


 


5.0 Gewährleistung und Haftung


5.1 GRG Media verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verpflichtet sich auch, die ihr überlassenen Dokumente, Daten, Bilder, Vorlagen etc. mit großer Sorgfalt zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiter zu geben.


5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, sollten GRG Media und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von GRG Media leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei bei Vorsatz und/oder grob fahrlässiger Handlung. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.


5.3 Eine Haftung von GRG Media ist ausgeschlossen, sollten es unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggeber, Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben haben. GRG Media wird von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich vom Auftraggeber freigestellt.


5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die GRG Media übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. GRG Media wird vom Auftraggeber von allen Ersatzansprüchen freigestellt, sollte dieser entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt gewesen sein, insbesondere auch dann, wenn GRG Media im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Sollten GRG Media für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich erachten, so werden die Kosten hierfür, nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von GRG Media, vom Auftraggeber getragen.


5.5 Nach Freigabe der Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc., durch den Auftraggeber, entfällt jegliche Haftung für GRG Media. Mit der Freigabe durch Auftraggeber bestätigt dieser die Richtigkeit und Vollständigkeit des Auftages.


5.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von GRG Media gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, zu überprüfen und ggf. zu beanstanden. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Projektes schriftlich bei GRG Media einzureichen. Bei einer verspäteten Beanstandung wird das Projekt als mangelfrei betrachtet.


5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht den GRG Media das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.


5.8 Für Leistungen von Dritten, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt GRG Media keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Ebenso übernimmt die GRG Media keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen die von Fremdanbietern angeboten werden.


 


6.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen


6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


 6.2 Gerichtstand ist Saarbrücken 


 


Stand: Dezember 2021

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